Durch das Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung vom 31.07.2003 (BGBl 2003 I S.
Der Vordruck ist - nach derzeitiger Rechtslage - bei einem Wirtschaftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, erstmals für das Kalenderjahr 2004 zusammen mit der Einkommensteuererklärung abzugeben.
Die Finanzminister haben auf ihrer Konferenz am 30.09.2004 beschlossen, die veröffentlichte Anlage EÜR und die dazugehörige Anleitung anwenderfreundlicher zu gestalten. Die Überarbeitung kann voraussichtlich nicht bis zum 31.12.2004 abgeschlossen werden. Es ist daher vorgesehen, § 84 Abs. 3c EStDV zu ändern. § 60 Abs. 4 EStDV soll danach erstmals für das Wirtschaftsjahr anzuwenden sein, das nach dem 31.12.2004 beginnt.
Der Einkommensteuererklärung 2004 muss somit eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Anlage EÜR) noch nicht beigefügt werden.
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