Das „Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters” vom 22. September 2005 (BGBl 2005 I S.
Eine dieser Behörden wird das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sein, das entsprechend Art.
Vor dem Hintergrund dieser Änderungen werden ab dem 01.01.2006 die Freistellungsbescheinigungen redaktionell angepasst.
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