Im Hinblick auf aktuelle Nachfragen und unrichtige Veröffentlichung zur Problematik des § 7 g EStG im Zusammenhang mit degressiver AfA weist die OFD klarstellend auf Folgendes hin:
Inanspruchnahme degressiver Abschreibungen für nach dem 31.12.2000 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter, für die eine Rücklage nach § 7 g EStG vor dem 01.01.2001 gebildet worden ist
§ 7 g EStG wurde durch das Steuersenkungsgesetz (
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