StBerG
Stand: 17.01.2024
zuletzt geändert durch:
Zweites Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften, BGBl. I Nr. 12

Steuerberatungsgesetz - Inhaltsverzeichnis

StBerG ( Steuerberatungsgesetz )

FNA : 610-10

Fassung vom 04.11.1975

Inkrafttreten der Fassung: 01.02.1976

Zuletzt geändert durch:
Zweites Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften vom 17.01.2024 (BGBl. I Nr. 12)

Inhaltsverzeichnis
Erster Teil Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
Erster Abschnitt Ausübung der Hilfe in Steuersachen
Erster Unterabschnitt Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Zweiter Unterabschnitt Befugnis
§ 2 Geschäftsmäßige Hilfeleistung
§ 3 Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
§ 3 a Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen
§ 3 b Verzeichnis der nach § 3 a zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugten...
§ 3 c Befugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in ...
§ 3 d Partieller Zugang, Voraussetzungen und Antrag
§ 3 e Erlaubnis zum partiellen Zugang
§ 3 f Untersagung des partiellen Zugangs
§ 3 g Elektronisches Verzeichnis der partiell zugelassenen Personen
§ 4 Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
Dritter Unterabschnitt Verbot und Untersagung
§ 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen