Nach dem Ergebnis der Erörterung mit dem BMF und den obersten FinBeh der anderen Länder sind Zuckerrübenlieferrechte nicht in der zum 1.7.1990 aufzustellenden D-Markeröffnungsbilanz zu aktivieren, weil den rübenanbauenden Landwirten zum 1.7.1990 keine auf Dauer wirkende und gesondert bewertbare Rechtsposition eingeräumt worden ist.
Mit Gerichtsbescheid v. 15.3.2000 -
Sowohl der Gerichtsbescheid v. 15.3.2000, Az.:
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