OFD Magdeburg - Verfügung vom 07.12.2001
S 2230

OFD Magdeburg - Verfügung vom 07.12.2001 (S 2230) - DRsp Nr. 2008/84364

OFD Magdeburg, Verfügung vom 07.12.2001 - Aktenzeichen S 2230

DRsp Nr. 2008/84364

§ 13 EStG Bilanzierung von Zuckerrübenlieferrechten in der D-Markeröffnungsbilanz (MF-Erlass v. 28.4.1998 - 42 - S 2230 - 74)

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit dem BMF und den obersten FinBeh der anderen Länder sind Zuckerrübenlieferrechte nicht in der zum 1.7.1990 aufzustellenden D-Markeröffnungsbilanz zu aktivieren, weil den rübenanbauenden Landwirten zum 1.7.1990 keine auf Dauer wirkende und gesondert bewertbare Rechtsposition eingeräumt worden ist.

Mit Gerichtsbescheid v. 15.3.2000 - I R 18/99 -, rkr., hat der BFH die Auffassung der OFD bekräftigt und entschieden, dass eine LPG in der DM-Eröffnungsbilanz auf den 1.7.1990 Zuckerrübenlieferrechte nicht bilanzieren durfte, da hinsichtlich der Zuckerrübenlieferrechte die Feststellung des FG, dass trotz der AO über die Beziehung bei der Lieferung und Abnahme von Zuckerrüben und Zucker v. 8.8.1972 (GBl. DDR II S. 668) keine gesicherte Liefererwartung bestand, nicht zu beanstanden ist. Entscheidend ist, dass § 14 Abs. 2 der Zucker-VO v. 11.7.1990 (GBl. DDR I S. 1225) erst am 27.8.1990 in Kraft getreten ist.

Sowohl der Gerichtsbescheid v. 15.3.2000, Az.: I R 18/99, als auch der Gerichtsbeschl. v. 16.10.2000, Az.: I R 18/99, sind bisher nicht im BStBl veröffentlicht worden.