Das Ndsächs. FG (Gerichtsbescheid v. 30.5.1997 -
Die obersten FinBeh der Länder haben nach einer erneuten Überprüfung der Erfolgsaussichten eines Revisionsverfahrens beim BFH beschlossen, an ihrer abweichenden Auffassung nicht mehr festzuhalten. Der Erl. v. 24.2.1997 (Az.: w. o.) sowie Abschn. A IV. Ziff. 1 des Erl. v. 9.8.1995 S 4521 - 8) werden hiermit einvernehmlich aufgehoben. Eine Überarbeitung des letztgenannten Erl. unter Berücksichtigung der Neufassung des GrEStG ist in Vorbereitung.
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