OFD Münster - Verfügung vom 01.11.2010
Kurzinfo Int. StR 7/2010

OFD Münster - Verfügung vom 01.11.2010 (Kurzinfo Int. StR 7/2010) - DRsp Nr. 2010/80543

OFD Münster, Verfügung vom 01.11.2010 - Aktenzeichen Kurzinfo Int. StR 7/2010

DRsp Nr. 2010/80543

Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bei nach DBA steuerfreien Arbeitslöhnen

Es ist gefragt worden, ob in Fällen von nach dem DBA-Niederlande steuerfreien Arbeitslöhnen der ungekürzte Höchstbetrag nach § 10 Abs. 4 S. 1 EStG oder der gekürzte Höchstbetrag nach § 10 Abs. 4 S. 2 EStG für sonstige Vorsorgeaufwendungen in Betracht kommt.

Ein in den Niederlanden bei einem niederländischen Arbeitgeber tätiger Arbeitnehmer unterliegt grundsätzlich der niederländischen gesetzlichen Sozialversicherung. Diese sieht neben einer verpflichtenden Grundsicherung mit einem festen Beitrag für jeden Arbeitnehmer auch einen einkommensabhängigen Beitrag vor. Dieser einkommensabhängige Beitrag wird jedoch vom Arbeitgeber erstattet. Gleichzeitig ist diese Erstattung als geldwerter Vorteil zu versteuern.