Veröffentlichung der Entscheidung des BFH vom 19.08.2009, I R 2/09, im Bundessteuerblatt
Der BFH hat mit o. a. Urteil entschieden, dass sog. Wertaufholungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG 2002, denen in früheren Jahren sowohl steuerwirksame als auch steuerunwirksame Abschreibungen von Anteilen auf den niedrigeren Teilwert vorangegangen sind, nach Maßgabe von § 8b Abs. 2 Satz 4 KStG (i. d. F. des Gesetzes vom 22.12.2003) zunächst mit den nicht steuerwirksamen und erst danach - mit der Folge der Steuerpflicht daraus resultierender Gewinne - mit den steuerwirksamen Teilwertabschreibungen zu verrechnen sind. Diese Problematik resultierte aus dem Systemwechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren.
Das Urteil wird nunmehr im Bundessteuerblatt veröffentlicht und ist allgemein anzuwenden. Die anderslautenden Kurzinformationen
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