OFD Münster - Verfügung vom 13.08.2010
Kurzinfo ESt 17/2010

OFD Münster - Verfügung vom 13.08.2010 (Kurzinfo ESt 17/2010) - DRsp Nr. 2010/80407

OFD Münster, Verfügung vom 13.08.2010 - Aktenzeichen Kurzinfo ESt 17/2010

DRsp Nr. 2010/80407

Anwendung des § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchstabe a Satz 2 EStG bzw. § 8b Abs. 2 Satz 4 KStG, wenn zuvor vorgenommene Teilwertabschreibungen teilweise voll steuerwirksam und teilweise nicht steuerwirksam waren

Veröffentlichung der Entscheidung des BFH vom 19.08.2009, I R 2/09, im Bundessteuerblatt

Der BFH hat mit o. a. Urteil entschieden, dass sog. Wertaufholungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG 2002, denen in früheren Jahren sowohl steuerwirksame als auch steuerunwirksame Abschreibungen von Anteilen auf den niedrigeren Teilwert vorangegangen sind, nach Maßgabe von § 8b Abs. 2 Satz 4 KStG (i. d. F. des Gesetzes vom 22.12.2003) zunächst mit den nicht steuerwirksamen und erst danach - mit der Folge der Steuerpflicht daraus resultierender Gewinne - mit den steuerwirksamen Teilwertabschreibungen zu verrechnen sind. Diese Problematik resultierte aus dem Systemwechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren.

Das Urteil wird nunmehr im Bundessteuerblatt veröffentlicht und ist allgemein anzuwenden. Die anderslautenden Kurzinformationen KSt 03/2005 und ESt 08/2005 der OFD Münster vom 23.02.2005, zuletzt aktualisiert am 20.07.2009, habe ich ersatzlos aufgehoben.