Nach Abstimmung auf Bund-Länder Ebene hat das BMF den Kreditinstituten folgende Erleichterungen bei der Erstellung von Rechnungen im Interbanken-Zahlungsverkehr ermöglicht:
Im Rahmen des grenzüberschreitenden oder des nationalen Interbanken - Zahlungsverkehrs wird die Angabe der Steuernummer bzw. der Umsatzsteuer - Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers in der Rechnung durch die Verwendung der Bankleitzahl des Kreditinstituts ersetzt, wenn die Rechnung über Zahlungssysteme erstellt wird, die eine vollautomatische Abwicklung gewährleisten. Über die Verwendung der internationalen Bankleitzahl („BIC” oder „Bank Identification Code”) oder der nationalen Bankleitzahl des Kreditinstituts ist eine zweifelsfreie Identifizierung des leistenden Unternehmers gewährleistet.
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