OFD Münster - Verfügung vom 30.03.2010
Kurzinfo KSt 3/2010

OFD Münster - Verfügung vom 30.03.2010 (Kurzinfo KSt 3/2010) - DRsp Nr. 2010/80221

OFD Münster, Verfügung vom 30.03.2010 - Aktenzeichen Kurzinfo KSt 3/2010

DRsp Nr. 2010/80221

Zweifelsfragen i. Z. m. der Bildung und Auflösung eines passiven Ausgleichspostens nach § 14 Abs. 4 KStG bzw. R 63 Abs. 2 KStR; Frage der Gleichsetzung der vor- und außerorganschaftlichen Verursachung von Mehr-/ Minderabführungen

Auf Bundesebene wird derzeit von einzelnen obersten Finanzbehörden angezweifelt, dass in Umwandlungsfällen außerorganschaftlich verursachte Mehr-/Minderabführungen unabhängig vom konkreten Verursachungszeitpunkt als vororganschaftlich verursacht i.S.d. § 14 Abs. 3 KStG anzusehen sind. Diese Auffassung soll daher durch die Körperschaftsteuer-Referatsleiter bei einer der nächsten Sitzungen KSt/GewSt mit dem Ziel einer bundeseinheitlichen Beurteilung erörtert werden.