OFD Nürnberg - Verfügung vom 10.10.2002
S 2150 a - 61/St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 10.10.2002 (S 2150 a - 61/St 31) - DRsp Nr. 2008/87278

OFD Nürnberg, Verfügung vom 10.10.2002 - Aktenzeichen S 2150 a - 61/St 31

DRsp Nr. 2008/87278

§ 162 AO; Gemüse- und Blumenanbau

Schätzungsverfahren: Betriebseinkommen (vgl. OFD Nürnberg vom 10.10.2002 S 2150 a - 57/St 31 Tz. 2, 3)
Anwendungszeitraum: ab Wj. 1999/2000
Wechsel der Gewinnermittlungsart: Hinweis OFD Nürnberg vom 10.10.2002 S 2150 a - 57/St 31 Tz. 6
Erklärungsvordrucke: Anlage L Unifa-Vorlage Veranlagung\LuF\Schätzung mit Sondernutzungen Vordruck ESt 540 Gewinnberechnungsbogen

1. Eigenerzeugung

Für den Umsatz aus der gärtnerischen Erzeugung wird je m2 der gärtnerisch genutzten Freiland- und Unterglasfläche folgender Rahmensatz angenommen:

je m2
gärtnerisch genutzter Freiland- und Unterglasfläche 8.00 - 40.00 DM 4.09 - 20.45 €

Je höher der Anteil der Unterglasfläche an der gärtnerisch genutzten Gesamtfläche ist, umso höher ist der Erlös zu wählen (z.B. bei einem Anteil der Glasfläche von 10 % mit mindestens 7,67 € (15,00 DM)/m2).

Das Betriebseinkommen ist mit 35 % der Erlöse zu schätzen.

Die Anbauflächen werden mit Hilfe eines Fragebogens erhoben. Verprobung ist über die Einheitswertbescheide und in bedeutenden Fällen über die Angaben in den einschlägigen Unterlagen der sog. Mehrfachanträge, die alljährlich beim Amt für Landwirtschaft und Gartenbau eingereicht werden.

2. Handel mit zugekauften Erzeugnissen