OFD Nürnberg - Verfügung vom 27.11.2001
S 2252

OFD Nürnberg - Verfügung vom 27.11.2001 (S 2252) - DRsp Nr. 2008/80570

OFD Nürnberg, Verfügung vom 27.11.2001 - Aktenzeichen S 2252

DRsp Nr. 2008/80570

Anrechnung der Kapitalertragsteuer (Zinsabschlag) im Falle der Bilanzierung (übernommen von OFD Frankfurt, Vfg. v. 21. 12. 2000 - S 2298 A - 3 - St II 13)

Bei der Bilanzierung abgezinster Kapitalforderungen und in den Fällen des § 18 a Abs. 1 Nr. 3 AuslInvestmG erfolgt die Anrechnung der Kapitalertragsteuer stets im Erhebungsjahr, auch wenn die der Anrechnung zugrunde liegenden Einnahmen ganz oder teilweise bereits in früheren Jahren zu erfassen waren (R 213 g Abs. 1 Satz 4 EStR 1999).

Diese Fälle weisen die Besonderheit auf, dass der Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalerträge und damit der Entrichtung des Steuerabzugs unter Umständen weit in der Zukunft liegt.