OFD Rostock - Verfügung vom 12.03.2001
S 3808

OFD Rostock - Verfügung vom 12.03.2001 (S 3808) - DRsp Nr. 2008/84137

OFD Rostock, Verfügung vom 12.03.2001 - Aktenzeichen S 3808

DRsp Nr. 2008/84137

§ 9 ErbStG Zeitpunkt der Ausführung einer Grundstücksschenkung

Mit der Bezugsverfügung ist seinerzeit zum Zeitpunkt der Ausführung einer Grundstücksschenkung nach dem ErbStG Stellung genommen worden. Ergänzend bittet die OFD folgendes zu beachten:

1. Eine Grundstücksschenkung ist trotz Erklärung der Auflassung und deren Eintragsbewilligung nicht i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt, solange der Beschenkte sich schuldrechtlich verpflichtet hat, von der Eintragungsbewilligung vorerst keinen Gebrauch zu machen (FG NdSachsen v. 27.10.1999 - 3 K 402/94; EFG 2000 S. 386).