Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 3. Juli 2019, Az.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Erstattung nachentrichteter Einkommensteuer.
Der 1958 geborene Beklagte war vom 03.07.1989 bis zum 30.11.2017 bei der Klägerin als Elektroniker beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer Arbeitgeberkündigung vom 27.04.2017 wegen beabsichtigter Betriebsschließung. In einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Trier (
"Vergleich
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