Das Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim vom 28. Juli 2021 auf die Berufung des Klägers wird teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.779,72 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. März 2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Hilfswiderklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz tragen der Kläger zu 23 % und die Beklagte zu 77 %, die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 43 % und die Beklagte zu 57 %.
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