Das Versäumnisurteil des Senats vom 20.07.2022 bleibt aufrechterhalten.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und den Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden, mit Ausnahme der durch die Säumnis des Klägers im Senatstermin vom 20.07.2022 entstanden Kosten, die der Kläger zu tragen hat, wie folgt verteilt:
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