Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 22. März 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 98.960 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung.
Die Klägerin ist eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) aus einem Zahnarzt und einer Zahnärztin, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung in F. teilnehmen.
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