Die mit Erbschaftsteuerbescheid vom X. Juli 2019 festgesetzte Erbschaftsteuer wird auf ... € herabgesetzt.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
4.Das Urteil ist im Kostenpunkt für den Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten des Klägers die Vollstreckung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
5.Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Erbschaftssteuerbescheides, wobei die Frage streitbehaftet ist, ob die vom Kläger beantragte Optionsverschonung für Betriebsvermögen nach den Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom 24. Dezember 2008 (BGBl I 2008,
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