FG Köln - Urteil vom 30.06.2021
5 K 2704/18
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 5; GrEStG § 7 Abs. 1;

Rechtmäßigkeit von Grunderwerbsteuerbescheiden betreffend einen Tauschvertrag über Grundstücke

FG Köln, Urteil vom 30.06.2021 - Aktenzeichen 5 K 2704/18

DRsp Nr. 2021/16300

Rechtmäßigkeit von Grunderwerbsteuerbescheiden betreffend einen Tauschvertrag über Grundstücke

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 5; GrEStG § 7 Abs. 1;

Tatbestand

Der Kläger hatte am 26.07.2016 beim Beklagten einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft und zum Sachverhalt dargestellt, dass die drei Flurstücke Gemarkung Z Flur ... Nr. 1, 2 und 3 zusammen das Eckhaus A-Straße .../B-Straße ... in Z bildeten. Die Flurstücke seien nach Wohnungseigentumsgesetz in diverse Wohnungs- und Teileigentümer aufgeteilt.