BFH - Urteil vom 28.10.2009
I R 99/08
Normen:
EGV Art. 52; FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; EStG 1990 § 1 Abs. 1 S. 1; EStG 2002 § 4 Abs. 3; EStG 1990 § 16 Abs. 3 S. 1; EStG 1990 § 18 Abs. 1 Nr. 1; EStG 1990 § 18 Abs. 3 S. 1; EStG 1990 § 49 Abs. 1 Nr. 3; DBA-Belgien Art. 7 Abs. 1 S. 2; DBA-Belgien Art. 12 Abs. 3 S. 2; DBA-Belgien Art. 13 Abs. 2; DBA-Belgien Art. 14 Abs. 1; DBA-Belgien Art. 23 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Köln - 1 K 4110/04 - 18.3.2008 (EFG 2009, 259),

Rechtsprechungsänderung hinsichtlich der sog. Theorie der finalen Betriebsaufgabe; Annahme einer (fiktiven) Betriebsaufgabe durch die Verlegung eines Betriebs eines selbstständigen Erfinders in das Ausland (hier: nach Belgien); Fehlende Steuerbarkeit künftiger Gewinne der ausländischen festen Einrichtung (Betriebsstätte) im Inland oder Freistellung von einer Besteuerung im Inland aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens

BFH, Urteil vom 28.10.2009 - Aktenzeichen I R 99/08

DRsp Nr. 2010/435

Rechtsprechungsänderung hinsichtlich der sog. Theorie der finalen Betriebsaufgabe; Annahme einer (fiktiven) Betriebsaufgabe durch die Verlegung eines Betriebs eines selbstständigen Erfinders in das Ausland (hier: nach Belgien); Fehlende Steuerbarkeit künftiger Gewinne der ausländischen festen Einrichtung (Betriebsstätte) im Inland oder Freistellung von einer Besteuerung im Inland aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens

Die Verlegung des Betriebs eines selbständigen Erfinders in das Ausland (hier: nach Belgien) führt auch dann nicht zur Annahme einer (fiktiven) Betriebsaufgabe, wenn die künftigen Gewinne der ausländischen festen Einrichtung (Betriebsstätte) im Inland nicht steuerbar oder aufgrund eines DBA von der Besteuerung im Inland freigestellt sind (Änderung der Rechtsprechung: Aufgabe der sog. Theorie der finalen Betriebsaufgabe).

Normenkette:

EGV Art. 52; FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; EStG 1990 § 1 Abs. 1 S. 1; EStG 2002 § 4 Abs. 3; EStG 1990 § 16 Abs. 3 S. 1; EStG 1990 § 18 Abs. 1 Nr. 1; EStG 1990 § 18 Abs. 3 S. 1; EStG 1990 § 49 Abs. 1 Nr. 3; DBA-Belgien Art. 7 Abs. 1 S. 2; DBA-Belgien Art. 12 Abs. 3 S. 2; DBA-Belgien Art. 13 Abs. 2; DBA-Belgien Art. 14 Abs. 1; DBA-Belgien Art. 23 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe:

A.

Streitpunkt ist, ob durch Wegzug und Verlegung des Unternehmens eines Erfinders nach Belgien im Streitjahr (1995) ein Aufgabe- und ein Übergangsgewinn zu versteuern sind.