FG München - Beschluss vom 23.08.2021
12 K 178/18
Normen:
FGO § 51;

Rechtsschutzbedürfnis für ein Gesuch auf Richterablehnung; Beendigung der Instanz mit allen Nebenentscheidungen

FG München, Beschluss vom 23.08.2021 - Aktenzeichen 12 K 178/18

DRsp Nr. 2021/13340

Rechtsschutzbedürfnis für ein Gesuch auf Richterablehnung; Beendigung der Instanz mit allen Nebenentscheidungen

Stichwort: 1. Für ein Gesuch auf Richterablehnung fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Instanz mit allen Nebenentscheidungen beendet ist und auch eine Abänderung der Entscheidung nicht mehr in Betracht kommt.2. Wenn das Ablehnungsgesuch unzulässig ist, sind die dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter nicht erforderlich.

Tenor

Das Ablehnungsgesuch gegen VRiFG [MM] und RiinFG [TT] wird abgelehnt.

Normenkette:

FGO § 51;

Gründe

I.

Der Senat hat in der Streitsache am Dienstag den 18. Mai 2021 in der Zeit von 13:03 Uhr bis 13:48 Uhr unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Finanzgericht [...] (VRiFG MM) und der Berichterstatterin Richterin am Finanzgericht [...] (RiinFG TT) mündlich verhandelt und im Anschluss an die mündliche Verhandlung um 13:57 Uhr ein klageabweisendes Urteil verkündet.

Am Vormittag des 19. Mai 2021 haben der Vorsitzende und die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle das Protokoll unterschrieben. Am Vormittag des 19. Mai 2021 hat die Beamtin der Geschäftsstelle dem Kläger auf dessen telefonische Nachfrage mitgeteilt, dass seine Klage vom Senat abgewiesen wurde.