VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 13.12.2022
4 S 844/22
Normen:
LBeamtVG § 20; LBeamtVG § 108 Abs. 9; BeamtStG § 45; BGB § 276;
Vorinstanzen:
VG Stuttgart, vom 24.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 2940/20

Schadensersatz; Falschberatung; Fahrlässigkeit; Mindestversorgungssatz; Regelaltersgrenze

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2022 - Aktenzeichen 4 S 844/22

DRsp Nr. 2023/490

Schadensersatz; Falschberatung; Fahrlässigkeit; Mindestversorgungssatz; Regelaltersgrenze

Eine Falschberatung des Landesamts für Besoldung und Versorgung über zu erwartende Versorgungsbezüge kann einen gegen das Land gerichteten Anspruch eines Beamten auslösen, im Wege des Schadensersatzes so gestellt zu werden, als stünden ihm höhere Versorgungsbezüge zu.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. August 2021 - 16 K 2940/20 - geändert. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger ab dem 1. Juli 2019 so zu stellen, als stünde ihm ein monatliches Ruhegehalt in Höhe der Versorgung zu, die er bei Eintritt in den Ruhestand am 1. April 2022 erhalten hätte, und die Nachzahlbeträge mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 10. Juni 2020 zu verzinsen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Zuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LBeamtVG § 20; LBeamtVG § 108 Abs. 9; BeamtStG § 45; BGB § 276;

Tatbestand