SchlHOLG - Urteil vom 22.08.2022
16 U 114/21
Normen:
ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 04.06.2021

Schadensersatz nach Beschädigung einer Segelyacht im WinterlagerAnwendbarkeit des Lagervertragsrechts auf einen TypenkombinationsvertragUnerheblichkeit der Bezeichnung eines Vertrags

SchlHOLG, Urteil vom 22.08.2022 - Aktenzeichen 16 U 114/21

DRsp Nr. 2022/13331

Schadensersatz nach Beschädigung einer Segelyacht im Winterlager Anwendbarkeit des Lagervertragsrechts auf einen Typenkombinationsvertrag Unerheblichkeit der Bezeichnung eines Vertrags

1. Ein Vertrag, der das Winterlager für eine Segelyacht zum Gegenstand hat, stellt einen Typenkombinationsvertrag dar, wenn neben der Zurverfügungstellung des Lagerplatzes unterschiedliche Leistungen wie das Kranen und der Schiffstransport zur vom Betreiber des Winterlagers ebenfalls zur Verfügung gestellten Lagerpalette zu erbringen sind.2. Auf den Typenkombinationsvertrag ist Lagervertragsrecht unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls anzuwenden, wenn wie vorliegend das wesentliche Interesse des Schiffseigners die Lagerung des Schiffs in der Wintersaison ist.3. Die Bezeichnung des Vertrags als "Miet-Vereinbarung" steht der Anwendung von Lagervertragsrecht nicht entgegen. Orientierungssätze: Ein Vertrag, der das Winterlager für eine Segelyacht zum Gegenstand hat, kann unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls unabhängig von seiner Bezeichnung als "Miet-Vereinbarung" nach Lagervertragsrecht zu beurteilen sein.

Tenor