Schadensersatzleistungen wegen Vertragsrücktritts als Herstellungskosten
BFH, vom 30.08.1994 - Aktenzeichen IX R 2/90
DRsp Nr. 1997/8491
Schadensersatzleistungen wegen Vertragsrücktritts als Herstellungskosten
Schadensersatzleistungen wegen Rücktritts aus dem Vertrag mit einer Fertighausfirma sind nach den Grundsätzen für vergebliche Planungskosten zu beurteilen. Diese gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes, wenn es sich bei dem ursprünglich geplanten Gebäude und dem bei dem tatsächlich errichteten Gebäude nach Zweck und Bauart um zwei völlig verschiedene Bauwerke handelt und wenn daher die erste Planung in keiner Weise der Errichtung des neuen Gebäudes dient, wie z. B. bei der Errichtung eines Fabrikgebäudes anstelle eines ursprünglich geplanten Wohngebäudes. Fertigbauweise und konventionelle Bauweise sind keine völlig verschiedenen Bauarten in diesem Sinne.
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