Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Streitsache befindet sich im 2. Rechtsgang.
Streitig sind die vom Beklagten nach einer Betriebsprüfung vorgenommenen Erhöhungen beim Umsatz bzw. bei den Erlösen des Gewerbebetriebs des Klägers "X".
Der Kläger erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, und zwar aus seinem Betrieb "..." und der Gaststätte "X". Für beide Betriebe ermittelt er seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 i.V.m. § 4 Abs. 1 EStG.
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