Das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.557,66 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.06.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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