Im Hinblick auf die Neufassung des § 156 AO sowie des § 6 KBV (früher § 7 KBV) durch das Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge vom 19.12.2000 (BGBl 2000 I S.
Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder.
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