FG München - Urteil vom 14.09.2021
6 K 2485/20
Normen:
EStG § 33;

Steuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen für geschlechtsangleichende Operation in Thailand als außergewöhnliche Belastungen

FG München, Urteil vom 14.09.2021 - Aktenzeichen 6 K 2485/20

DRsp Nr. 2021/17945

Steuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen für geschlechtsangleichende Operation in Thailand als außergewöhnliche Belastungen

Stichwort: Sind Aufwendungen, die in Zusammenhang mit einer geschlechtsumwandelnden Operation in Thailand entstanden sind als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig, wenn die Kosten einer derartigen Operation von der Krankenkasse übernommen worden wären, wenn sie in einem Vertragskrankenhaus der Krankenkasse durchgeführt worden wäre.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 33;

Gründe

I.

Die Klägerin wurde für das Streitjahr 2018 einzeln zur Einkommensteuer veranlagt und erzielte - unstreitige - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.