Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. November 2018 -
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 18.440,22 € festgesetzt.
I.
Der 1983 geborene Kläger trat am 1.4.2015 in die Bundeswehr ein und wurde mit Wirkung vom 1.8.2015 für eine Dienstzeit von 13 Jahren in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen. Er wurde zuletzt als Sanitätsfeldwebel - Rettungsassistent - verwendet.
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