OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 29.06.2022
2 O 23/22
Normen:
GKG § 66 Abs. 6 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 12.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 13/21

Streitwert bei der Verpflichtung zur Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.06.2022 - Aktenzeichen 2 O 23/22

DRsp Nr. 2022/11325

Streitwert bei der Verpflichtung zur Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung

Der Streitwert richtet sich bei Verfahren, die eine Verpflichtung zur Erteilung einer (naturschutzrechtlichen) Genehmigung zum Abbau von Sand und Kies zum Gegenstand haben, nach dem aus der Abgrabung und Wiederverfüllung zu erwartenden wirtschaftlichen Gewinn. Dieser ist einheitlich mit einem pauschalierenden Einsatzbetrag von 0,50 €/m3 abzugrabenden Materials zu bewerten.

Tenor

Auf die Beschwerde des Beklagten wird die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 12. August 2021 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 2. Februar 2022 geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 606.333,25 € festgesetzt.

Gerichtsgebühren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

Normenkette:

GKG § 66 Abs. 6 S. 1;

Gründe

I.

Der Beklagte richtet sich gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 12. August 2021 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 2. Februar 2022.