Auf die Beschwerde des Beklagten wird die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 12. August 2021 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 2. Februar 2022 geändert.
Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 606.333,25 € festgesetzt.
Gerichtsgebühren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
I.
Der Beklagte richtet sich gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 12. August 2021 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 2. Februar 2022.
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