Thüringer Landesfinanzdirektion - Erlass vom 07.05.2009
S 2742a A - 14 - A 2.17 (R)

Thüringer Landesfinanzdirektion - Erlass vom 07.05.2009 (S 2742a A - 14 - A 2.17 (R)) - DRsp Nr. 2009/80350

Thüringer Landesfinanzdirektion, Erlass vom 07.05.2009 - Aktenzeichen S 2742a A - 14 - A 2.17 (R)

DRsp Nr. 2009/80350

allgemeine Vorschriften: Zinsschranke; Reichweite des Rückgriffs bei § 8a Abs. 2 KStG

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die von der Bundessteuerberaterkammer aufgeworfene Frage, ob ein Darlehen, bei dem sich eine Rückgriffsmöglichkeit des Dritten - etwa durch eine Bürgschaft - nicht über die volle Darlehenssumme, sondern nur über einen Teilbetrag erstreckt, in voller Höhe zu einer schädlichen Gesellschafterfremdfinanzierung im Sinne des § 8a KStG führt, erörtert.

Im dem der Erörterung zugrunde liegendem Fall, der von der Bundessteuerberaterkammer dargestellt wurde, erstreckte sich die Bürgschaft bei einer Darlehenssumme von 30 Mio. € auf einen Teilbetrag von 1,5 Mio. €.