ArbG Aachen, vom 11.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 4163/17
Umfang des Direktionsrechts des ArbeitgebersZulässigkeit der Versetzung einer angestellten Immobilienkauffrau von der Vermietung und dem Verkauf von Immobilien mit Provisionsansprüchen in den Bereich von Hausverwaltungen ohne ProvisionsansprücheZulässigkeit der Versetzung an einen 600 km entfernten ArbeitsortErteilung einer Abmahnung wegen Aufnahme einer Tätigkeit während der Elternzeit ohne Zustimmung des Vertragsarbeitgebers
LAG Köln, Urteil vom 28.02.2020 - Aktenzeichen 4 Sa 326/19
DRsp Nr. 2020/7009
Umfang des Direktionsrechts des ArbeitgebersZulässigkeit der Versetzung einer angestellten Immobilienkauffrau von der Vermietung und dem Verkauf von Immobilien mit Provisionsansprüchen in den Bereich von Hausverwaltungen ohne ProvisionsansprücheZulässigkeit der Versetzung an einen 600 km entfernten ArbeitsortErteilung einer Abmahnung wegen Aufnahme einer Tätigkeit während der Elternzeit ohne Zustimmung des Vertragsarbeitgebers
1. Einer angestellten Immobilienkauffrau, die bislang für Vermietung und Verkauf von Immobilien zuständig war und hierdurch auch Provisionsansprüche erworben hat, die rund das Doppelte der Grundvergütung ausmachen, kann mangels Gleichwertigkeit im Wege des Direktionsrechts keine Tätigkeit im Bereich von Hausverwaltungen übertragen werden, wenn dort unstreitig keine Provisionsansprüche erworben werden können.2. Einzelfall der Unbilligkeit einer örtlichen Versetzung einer Mitarbeiterin von über 600 km zum einen aufgrund deren familiärer Verhältnisse und zum anderen wegen Rechtsmissbrauchs, da keine ernsthafte Beschäftigung durch den Arbeitgeber zu erwarten ist, wenn die Mitarbeiterin bspw. als "Pulverfass", "Sprengsatz" oder "aufbrausende Persönlichkeit" bezeichnet und beleidigt wird.
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