Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 21.10.2019 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 13.551,63 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Duisburg vom 21.10.2019 ist nicht begründet.
Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens ist nach dem Antrag der Klage, deren aufschiebende Wirkung begehrt wird (SG Duisburg, S
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