Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.5.2019 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 28.969,55 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf (SG) vom 17.5.2019 ist nicht begründet.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|