LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.03.2021
6 Sa 198/20
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2021, 3
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 23.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1409/19

Unwirksame betriebsbedingte Kündigung mangels Wegfall des ArbeitsplatzesErhöhte Anforderungen an Beschäftigungsmöglichkeit bei Gemeinschaftsbetrieb

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2021 - Aktenzeichen 6 Sa 198/20

DRsp Nr. 2021/11370

Unwirksame betriebsbedingte Kündigung mangels Wegfall des Arbeitsplatzes Erhöhte Anforderungen an Beschäftigungsmöglichkeit bei Gemeinschaftsbetrieb

Die betriebsbedingte Kündigung ist unwirksam, weil dem Arbeitgeber der Beweis für den Wegfall des Arbeitsplatzes in einem Gemeinschaftsbetrieb nicht gelungen ist.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 23. Juni 2020 - Az.: 3 Ca 1409/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung der Beklagten.