FG München - Gerichtsbescheid vom 23.07.2021
15 K 81/20
Normen:
DSGVO Art. 15;

Vereinbarkeit des Antrags auf Überlassen einer Kopie des im Rahmen eines Dienst- und Fachaufsichts-Beschwerdeverfahrens der Beschwerdebehörde übersandten Vorlageberichts mit den Regelungen der DSGVO

FG München, Gerichtsbescheid vom 23.07.2021 - Aktenzeichen 15 K 81/20

DRsp Nr. 2021/15036

Vereinbarkeit des Antrags auf Überlassen einer Kopie des im Rahmen eines Dienst- und Fachaufsichts-Beschwerdeverfahrens der Beschwerdebehörde übersandten Vorlageberichts mit den Regelungen der DSGVO

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

DSGVO Art. 15;

Gründe

I.

Streitig ist, ob aufgrund Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Verpflichtung besteht, dem Betroffenen den im Rahmen eines Dienst- und Fachaufsichts-Beschwerdeverfahrens der Beschwerdebehörde übersandten Vorlagebericht der Ausgangsbehörde in Kopie zu überlassen oder im Rahmen einer Akteneinsicht inhaltlich zur Kenntnis zu geben.

Die Kläger werden beim Finanzamt A besteuert. Mit der dortigen Bearbeitung unzufrieden zeigten sie dem beklagten Landesamt für Steuern - Landesamt - mit Schreiben vom 16.10.2019 die Sachbehandlung an, über die sie mit dem Finanzamt A uneins waren, und erhoben den Vorwurf der Willkür und unrechtmäßigen Bereicherung.