Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 26.06.2019 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 780,99 € nebst Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 02.03.2017 zu zahlen.
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Vergütung einer Krankenhausbehandlung in Höhe von 780,99 € hat.
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