Die Bescheide über Körperschaftsteuer 2008 bis 2013, gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach §§ 27 ff KStG zum 31.12.2008 bis 31.12.2013, Gewerbesteuermessbetrag 2008 bis 2013, jeweils vom 15. Dezember 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28. Februar 2020 werden insoweit geändert, als darin verdeckte Gewinnausschüttungen von jährlich 4.233 € angesetzt worden sind. Die Berechnung im Einzelnen wird dem Finanzamt übertragen.
2.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3.
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