Seit dem Ende der Übergangsphase aufgrund des EU-Austritts Großbritanniens unterliegen nach dem 31.12.2020 ausgeführte Umsätze vorbehaltlich einzelner Übergangsregelungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie im Dienstleistungsverkehr mit Nordirland den für das Drittlandsgebiet geltenden Vorschriften zur Umsatzsteuer. Was das bedeutet, erklärt dieses Video.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|