Seit dem Ende der Übergangsphase aufgrund des EU-Austritts Großbritanniens unterliegen nach dem 31.12.2020 ausgeführte Umsätze vorbehaltlich einzelner Übergangsregelungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie im Dienstleistungsverkehr mit Nordirland den für das Drittlandsgebiet geltenden Vorschriften zur Umsatzsteuer. Was das bedeutet, erklärt dieses Video.
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