Umsatzsteuer
Der Gesetzgeber hat die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst. Kernpunkt der Neuregelung ist die Einführung der elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2B-Umsätze). Dazu hat das BMF am 13.06.2024 den Entwurf eines Schreibens herausgegeben (Az. III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007).