I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Grundstücksgemeinschaft, sie erzielte im Streitjahr (1997) Einkünfte aus der Vermietung eines Wohnhauses. Sie zahlte im Streitjahr aufgrund von § 15a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Wohnhauses in Höhe von 5 506 DM zurück, da die Option zur steuerpflichtigen Vermietung des Wohnhauses zum 31. Dezember 1993 geendet hatte.
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