BFH vom 31.08.1994
X R 66/92

Wert der Eigenleistung bei Spekulationsgeschäften

BFH, vom 31.08.1994 - Aktenzeichen X R 66/92

DRsp Nr. 1997/8488

Wert der Eigenleistung bei Spekulationsgeschäften

Die Besteuerung des nach § 23 Abs. 4 EStG ermittelten Spekulationsgewinns widerspricht, auch soweit er auf dem persönlichen Arbeitseinsatz des Steuerpflichtigen (Eigenleistungen) beruht, weder Sinn und Zweck des § 23 EStG noch dessen Stellung im System. Eigenleistungen dürfen deshalb auch nicht im Billigkeitsweg steuermindernd berücksichtigt werden.

Für die Praxis:

Die generelle Ablehnung einer Billigkeitsmaße begründet der BFH mit der Zielsetzung des § 23 EStG, Spekulationsgewinne den betrieblichen Gewinnen gleichzusetzen, bei denen auch Werterhöhungen aufgrund eigener Arbeitsleistungen der Besteuerung unterliegen.