Der Bescheid der Beklagten vom 12.11.2021, Az 01-06987/20, in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29.11.2021 wird aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 50.000 € festgesetzt.
Der Kläger war seit Dezember 2009 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und Mitglied der Beklagten. In der Zeit vom 06.09.2018 bis zum 28.05.2020 war er Mitglied der Rechtsanwaltskammer ... und wechselte anschließend wieder zurück zur Beklagten, deren Mitglied er jedenfalls bis Februar 2022 war.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|