Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 5. August 2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt, ihr im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig die Wiederholung der Jahrgangsstufe 3 zu gestatten.
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