OLG Celle - Beschluss vom 10.10.2022
14 U 28/22
Normen:
BGB § 150 Abs. 2;
Fundstellen:
IBR 2024, 173
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 02.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 181/21

Zurückweisung einer Berufung wegen fehlenden neuen Vortrags

OLG Celle, Beschluss vom 10.10.2022 - Aktenzeichen 14 U 28/22

DRsp Nr. 2024/4737

Zurückweisung einer Berufung wegen fehlenden neuen Vortrags

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 2. Februar 2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14. Zivilkammer des Landgerichts Hannover - 14 O 181/21 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin der Beklagten hat die Klägerin zu tragen.

Das genannte Urteil sowie dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Streitwert des Berufungsverfahrens: 256.302,52 €.

Normenkette:

BGB § 150 Abs. 2;

Gründe

Die zulässige Berufung war offensichtlich erfolglos.