01/2020 - Lohnbuchhaltung
Jeder Erwerbstätige innerhalb der EU, der weiteren EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in der Schweiz muss in nur einem Staat sozial abgesichert sein. Grund-sätzlich ist dies der Staat, in dem die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Zur Vermeidung von Doppelversicherungen ist bei vorübergehenden Auslandseinsätzen ein Nachweis zur bestehenden sozialen Absicherung – die sogenannte A1-Bescheinigung – vorgesehen. Wir erläutern in diesem Beitrag, wann genau sie erforderlich ist.