BFH - Urteil vom 21.01.1966 (VI 140/64)
I. Die Steuerpflichtige (Stpfl.), eine KG, die ihren Gewinn nach § 5 EStG ermittelt, ist an einer schwedischen AG beteiligt. Diese erhöhte im Jahre 1955 ihr Stammkapital und teilte die neuen Aktien ihren Aktionären [...]