BMF - Schreiben vom 21.11.1974 (S 7100)
I. Allgemeines 1. Nach ihren Geschäftsbedingungen übernehmen die Reifenhersteller bei der Lieferung von Reifen eine sogenannte Werksgarantie. Danach richten sich die Garantieansprüche der Endabnehmer unmittelbar gegen [...]