FinMin Bayern - Erlass vom 09.03.1981 (G 1422 - 18/108/8413)
Unternehmen, die aufgrund von Leasing-Verträgen anderen Personen unbewegliche Wirtschaftsgüter zum Gebrauch überlassen, können die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in Anspruch nehmen, wenn ihre [...]