06/2019 - Lohnbuchhaltung
Ihr Mandant ist im Sportverein als Übungsleiter tätig. Er bekommt dafür monatlich 640 €. Gleichzeitig übernimmt er im selben Sportverein ehrenamtlich die Aufgaben des Kassenwarts, für die er monatlich 70 € erhält. Der Mandant ist gesetzlich krankenversichert. Da beide Tätigkeiten bei demselben Arbeitgeber ausgeübt werden, handelt es sich sozialversicherungsrechtlich um ein einziges Beschäftigungsverhältnis.